[ Auszug: (1) Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der
Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in
anderer Art ge ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]